(Stand: 16.08.2022)
1a Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kreativfilm GmbH, im Folgenden “Kreativfilm“ genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden “Kunde” genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für zukünftige Folgeaufträge des Auftraggebers gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von Kreativfilm schriftlich bestätigt wurden.
1b Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen und/oder Werke u.a. der Filmproduktion, im Folgenden als “Produktion” bezeichnet. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
2. Vertragsabschluss
2a Kreativfilm unterbreitet dem Kunden ein schriftliches, verbindliches Angebot, welches vom Kunden innerhalb einer konkreten Frist, die jeweils dem Angebot zu entnehmen ist, schriftlich angenommen werden kann.
2b Das Angebot von Kreativfilm für eine Produktion beruht auf den Vorgaben des Kunden. Die Produktion erfolgt auf Grundlage eines Drehbuchs, Storyboards, Konzepts oder vergleichbaren Grundlagen, die dem Kunden eine Orientierung geben sollen, aber nicht bindend sind. Vielmehr bedarf es stets einer künstlerischen Interpretation durch Kreativfilm am Filmset entsprechend der örtlich vorgefundenen Gegebenheiten. Gleiches gilt für Kalkulationen, die dem Kunden als Orientierung dienen sollen.
3. Haftung
3a Kreativfilm haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit Leben oder Gesundheit betroffen sind.
3b Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kreativfilm.
3c Kreativfilm leistet Gewähr, dass das finale Produkt frei von Rechten Dritter ist. Sollte dies aufgrund des Erwerbs von Zusatzmaterial, beispielsweise Musik, nicht der Fall sein, so wurden entsprechende Lizenzen erworben.
3d Der Kunde haftet für Material (Fotos, Film, Texte etc.), welches er für eine Produktion zur Verfügung stellt und gewährleistet, dass durch die Zurverfügungstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Dritte Ansprüche gegen Kreativfilm auf Grund der Verwendung von Materialien, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, geltend machen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber Kreativfilm zum Ausgleich des insoweit eintretenden Schadens.
3e Sollte der Kunde wünschen, dass Mitarbeiter sich im Bild aufhalten, so hat der Kunde Sorge zu tragen, dass entsprechende Einverständniserklärungen und Rechteabtretungen von den Mitarbeitern vor Beginn der Produktion eingeholt werden.
3f Sollte der Kunde eine Maschine oder ein Gerät zur Verfügung stellen und deren Nutzung wünschen, muss von Kundenseite aus sichergestellt sein, dass dieses ausreichend gegen Beschädigung, Verlust und/oder Diebstahl versichert ist. Der Einsatz des Geräts erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Haftung.
3g Kreativfilm kann nicht für Störungen von Betriebsabläufen durch das Projekt und seine Umsetzung haftbar gemacht werden. Die vom Kunden vorgegebenen Einsatzorte und -zeiten sind einzuhalten.
4. Bedingungen für eine Produktion
4a Der Kunde muss vor Produktionsbeginn einen weisungsberechtigten Ansprechpartner gegenüber Kreativfilm benennen. Diese Weisungen sind auch in mündlicher Form bindend.
4b Das Abgabeformat der Produktion muss vor Beginn des Projekts von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
4c Die Nutzungsrechte der Produktion werden im Angebot schriftlich festgehalten und sind ausschließlich für diesen Einsatzzweck, –zeitraum und –ort vorgesehen.
4d Sollten während der Produktion Änderungswünsche des Kunden entstehen, müssen diese durch Kreativfilm umgehend auf Mehrkosten geprüft werden. Änderungswünsche, die die Gesamtästhetik des Films zerstören, die aufgrund kreativer Gestaltung oder der technischen Machbarkeit dringend abzuraten sind, dürfen von Kreativfilm abgelehnt werden.
4e Änderungen müssen schnellstmöglich, aber binnen 14 Tagen schriftlich genannt werden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
4f Kreativfilm gibt eine Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen im Angebot an. Weitere Korrekturschleifen können nur durch Mehrkosten realisiert werden.
4g Sollte ein laufendes Projekt auf Wunsch des Kunden gestoppt oder vorzeitig beendet werden, darf Kreativfilm alle anfallenden Kosten umgehend abrechnen.
4h Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar.
4i Geschmacksretouren sind bei Kreativfilm ausgeschlossen.
5. Lieferung einer Produktion
5a Der Abgabetermin wird durch den Kunden und Kreativfilm bei Projektbeginn gemeinsam bestimmt.
5b Verzug und sich ändernde Abgabetermine müssen schnellstmöglich besprochen und vereinbart werden.
5c Wenn der Abgabetermin durch nicht durch Kreativfilm zu vertretende Gründe trotz der gebotenen Sorgfalt nicht eingehalten werden kann, nennt Kreativfilm umgehend mit Entstehung des Hinderungsgrundes einen neuen Abgabetermin. Bei außergewöhnlichen Umständen ist Kreativfilm nicht verpflichtet, für die entstehenden Kosten eines mögliches Verzuges der Produktion aufzukommen.
5d Sollten kurzfristige Änderungen einen bestimmten Abgabetermin in Gefahr bringen, kann Kreativfilm anfallende Mehrkosten dem Kunden unmittelbar in Rechnung stellen. Selbst, wenn die Höhe vorher nicht genau definiert werden kann.
5e Kann Kreativfilm den Abgabetermin nicht einhalten, so wird der Kunde umgehend informiert und es wird ein neuer Abgabetermin vereinbart.
6. Rechte und Nutzung einer Produktion
6a Das Eigentum am gesamten Rohmaterial, dazu zählen etwa unbearbeitete Film-, Ton- und Fotoaufnahmen, verbleibt ausschließlich bei Kreativfilm. Jede Verwendung muss schriftlich genehmigt werden.
6b Neben Film-, Ton- und Fotoaufnahmen unterliegen auch sämtliche weiteren Werke, z.B. Konzepte, Storyboards und vergleichbare künstlerische Werke von Kreativfilm dem urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt, die widerrechtliche Nutzungen unseres geistigen Eigentums wird schadenersatzpflichtig verfolgt.
6c Der Umfang der Nutzung des Endprodukts wird in der Regel durch das Angebot festgehalten und ist rechtlich bindend. Falls nicht anders festgelegt, erhält der Kunde das ausschließliche Recht zur Nutzung im Online Bereich. Dazu zählt die Einbindung auf der Firmenwebsite und die Verwendung in Social Media Kanälen. Nicht enthalten sind die Nutzungen in Verbindung mit s.g. „Ads“ als Anzeigenwerbung, sowie für die TV- und Kinoausstrahlung, Radiowerbung und jegliche Form von Printwerbung. Die entsprechenden Lizenzkosten sind mit Kreativfilm abzustimmen.
6d Sollte der Auftraggeber eine Ausweitung der Nutzungsrechte wünschen, so kann Kreativfilm ihm ein Angebot vorlegen, das die neuen Nutzungsrechte umfasst und die entstehenden Kosten in einem Angebot auflisten.
6e Der Kunde ist verpflichtet, alle zukünftigen Bearbeitungen oder Änderungen ausschließlich durch Kreativfilm vornehmen zu lassen.
6f Eine Weitergabe von RAW Materialien oder Projektdateien an den Kunden ist nicht möglich.
6g Kreativfilm darf Nutzungsrechte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung durch Dritte ausüben lassen.
6h Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt durch Abgabe des Endprodukts und vollständiger Zahlung allen offenen Beträge gegenüber Kreativfilm.
6i Kreativfilm erhält vom Kunden ein Nutzungsrecht aller nicht internen Filme, Videos, Fotos, Tonaufnahmen, Konzeptideen, Storyboards und Drehbücher, sowohl in ihrer Endfassung, als auch in unbearbeiteter und nicht verwendeter Fassungen für die öffentliche Nutzung und Bewerbung der Aktivitäten von Kreativfilm. Dabei darf das Material von Kreativfilm unentgeltlich genutzt werden. Dabei können diese zu neuen Fassungen zusammengestellt werden und mit Materialien anderer Projekte kombiniert werden (z.B. für s.g. „Showreels“ oder Referenzen). Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich und räumlich uneingeschränkt.
7. Daten
7a Kreativfilm behält sich vor, Roh- und Projektdaten zu Archivierungszwecken auf Festplatten einzulagern.
7b Alle abgenommenen Produktionen werden bei Kreativfilm in der Regel für 3 Jahre eingelagert, danach werden sie ohne Mitteilung gelöscht. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine Sicherung auf den Datenträgern von Kreativfilm nur im Auftrag des Kunden gegen Übernahme der jährlichen Unkosten erfolgen. Kreativfilm übernimmt keine Haftung für die Verschlechterung oder den Verlust der eingelagerten Materialien.
7c Informationen zum Datenschutz stellt Kreativfilm online hier bereit: https://kreativfilm.tv/datenschutz/
8. Mehrkosten, Nebenleistungen und Reisekostenerstattung
8a Der vereinbarte Endpreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Produkts.
8b Sollten manche Posten auf Schätzungen basieren (z.B. Musiklizenzen, Gagen, Buy-Outs, Fahrtkosten u.a.), werden diese zu erwartenden Mehrkosten dem Kunden von Kreativfilm mitgeteilt und im Angebot angepasst.
8c Es gibt keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden darauf hinzuweisen, falls es zu einer Überschreitung der im Angebot festgelegten Kalkulation um bis zu 15 Prozent im Laufe der Produktion kommt. Erhöhen sich die Kosten um mehr als 15 Prozent des ursprünglich angebotenen Betrags, so teilt Kreativfilm dies dem Kunden mit.
8d Sollten personelle Mehrkosten, in Form von beispielsweise Überstunden von Mitarbeitern während einer Produktion entstehen, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen. Sollten Überstunden entstehen, so wird dies mit dem Kunden kommuniziert. Überstunden werden nach der zehnten Stunde mit folgenden Zuschlägen erhoben:
11. Stunde: 25%
12. Stunde: 25%
13. Stunde: 50%
ab der 14. Stunde: 100%
8e Mehrkosten, die durch externe Dienstleister verursacht werden, (z.B. bei Zeitverzug/Überstunden) müssen vom Kunden getragen werden.
8f Sollte die Ruhezeit zwischen Drehtagen elf Stunden unterschreiten, so wird jede angefangene Unterstunde mit 100% Zuschlag berechnet.
8g Bei allen für die Erfüllung des vereinbarten Auftrags notwendigen Reisen, auch zu Vorbesichtigungen, Vorgesprächen und Fahrten zu z.b. Verleihfirmen, berechnet Kreativfilm 0,40 Euro/km. Bei Bahnreisen werden vorzugsweise 2. Klasse-Tickets mit Sitzplatzreservierung gebucht. Flugreisen werden ab 500 Kilometern zum Ziel unternommen oder nach Abstimmung mit dem Kunden, vorzugsweise werden Economy Class-Tickets mit Sitzplatzreservierung gebucht.
8h Bei notwendigen Übernachtungen, die nicht vom Kunden organisiert und bezahlt worden sind, bucht Kreativfilm ohne weitere Absprache mit dem Kunden Einzelzimmer bis zu 100 Euro/p.P./Nacht. Es kann im Einzelfall mit dem Kunden entschieden werden, ob eine Übernachtung notwendig ist.
8i Sollte seitens des Kunden keine vollständige Verpflegung für Drehtage erfolgen, so wird eine Verpflegungspauschale von 25 Euro/p.P./Tag berechnet.
8j Bei Verschiebung von Terminen seitens des Kunden ist Kreativfilm berechtigt alle insoweit entstandenen Mehrkosten abzurechnen.
9. Zahlungsbedingungen, Mitwirkung, Abnahme
9a Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise.
9b Kreativfilm berechnet dem Kunden mit Erteilung des Auftrags eine Anzahlung/ Vorausleistung i.H.v. 50 % des mit erteiltem Angebot veranschlagten Auftragsvolumens. Eine weitere Abschlagszahlung i.H.v. 25 % des veranschlagten Auftragsvolumens wird nach Abschluss der Dreharbeiten/ der Produktion abgerechnet und sofort zur Zahlung fällig. Kreativfilm ist berechtigt, die Fortführung des Projekts vom Eingang der Abschlagszahlungen abhängig zu machen.
9c Der Kunde kann zur ordnungsgemäßen Fortführung oder zur Erledigung eines Projekts zur Mitwirkung verpflichtet sein, indem er z.B. eine Auswahl nach den Vorschlägen von Kreativfilm zu treffen hat. Der Kunde ist verpflichtet, seiner Mitwirkungspflicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Kreativfilm nachzukommen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht im Verzug und ist gegenüber Kreativfilm zu Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden kann auch in dem offenen Auftragsvolumen gem. des erteilten Angebots bestehen.
9d Die Abnahme der Vertragsleistung findet nach Fertigstellung statt. Der Kunde ist nur dann zur Verweigerung der Abnahme oder zur Abnahme unter Vorbehalt berechtigt, wenn das Werk nicht den vertragsgemäßen Zustand aufweist und mit wesentlichen Mängeln behaftet ist. Der Kunde hat diese Mängel zu benennen, Kreativfilm wird unverzüglich die Dauer der Mängelbeseitigung benennen und eine vertragsgemäße Leistung erbringen. Der Abschluss der Nacharbeiten wird von Kreativfilm unverzüglich angezeigt.
9e Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach 14 Werktagen nach Vorlage des abnahmefähigen Werkes als bewirkt. Hat der Kunde das Werk ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt das Werk nach 7 Werktagen ab Beginn der Benutzung als abgenommen. Vorbehalte sind innerhalb dieser Fristen geltend zu machen.
10. Geheimhaltungspflicht
10a Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse von Kreativfilm i.S.d. § 2 GeschGehG Stillschweigen zu wahren und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Sanktionen bei Verstößen richten sich nach §§ 6 ff. GeschGehG.
10b Die Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und über das Vertragsverhältnis hinaus.
11. Schlussbestimmungen
11a Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11b Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Datenschutzerklärung
Der Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert in unserem Unternehmen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit dies zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist.
Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Kreativfilm GmbH
Geschäftsführer: Carsten Rusch
Meerbuscher Str. 66 (Haus 3)
40670 Meerbusch
Wenn Sie uns mit der Erstellung eines Projekts beauftragen, speichern wir für die Durchführung des Auftrags personenbezogene Daten des Kunden. Hierzu gehören:
– Name, Vorname, Firma
– Adresse (Rechnungs- und Lieferadresse)
– Kontaktdaten
– E-Mail-Adresse
– Zahldaten
Die Daten sind zur Abwicklung des Auftrags zwingend notwendig. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Zur Erfüllung des Auftrags kann es auch notwendig sein, die Daten an am Auftrag zu beteiligende Dritte weiterzugeben. Es gilt der Grundsatz der Datenknappheit, d.h. Dritten werden nur die Daten zur Verfügung gestellt, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe zwingend benötigen.
Die für den Auftrag erhobenen personenbezogen Daten werden nach Durchführung des Auftrages gelöscht. Kunden haben weiterhin jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft und das Recht auf Berichtigung der Daten. Eine einfache, formlose Anfrage ist ausreichend.
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