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Buyout – Schauspieler und Sprecher beim Film

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Bei einer Filmproduktion spielen die Verwertungsrechte und das Buyout für Schauspieler, Models und Sprecher eine wichtige Rolle für die Budgetplanung. Immer wieder stelle ich erstaunte Reaktionen auf Seite der Kunden fest, wenn Sie hören, dass zusätzlich zur Tagesgage für die Schauspieler ein Buyout beim Film kalkuliert werden muss.

Was hat es mit dem Buyout auf sich? Und vor allen Dingen, mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Auftraggeber bei der Imagefilm-Produktion rechnen? Dieser Ratgeber fasst alle wichtigen Informationen rund um das Thema Buyout zusammen.

Über die Kosten für einen Imagefilm habe ich bereits in einem ausführlichen Beitrag hier auf Kreativfilm berichtet. Der folgende Artikel soll Ihnen helfen, einen Eindruck zu bekommen, welche Faktoren speziell für die Verwertungsrechte beim Film eine Rolle spielen und wie sie das Budget für Ihren Imagefilm beeinflussen.  Ich zeige zudem ein konkretes Kostenbeispiel dazu auf.

Inhaltsverzeichnis

Das Buyout in der Filmproduktion

buyout filmproduktion

Buyout-Verträge oder auch Buyouts werden in allen Bereichen der Medienproduktion verwendet und spielen so auch bei der Produktion von Imagefilmen immer wieder eine Rolle. Sie können die Kosten für einen Imagefilm erheblich beeinflussen.

Man kann sich ein Buyout als ein „Aus-Kauf“ oder vielleicht besser „Freikaufen“ der Nutzungsrechte vorstellen. Doch Vorsicht ist geboten. Nicht jedes Buyout ist ein komplettes Buyout. Man spricht auch von „echten Buyout-Verträgen“ und „unechten Buyout-Verträgen“. Bei echten Buyout Verträgen wird der Urheber tatsächlich einmalig vergütet. Bei unechten Buyout-Verträgen hingegen fallen neben der Grundvergütung Wiederholungshonorare an, beispielsweise nach einem Jahr oder bei Erweiterung der Nutzungsart. Der Begriff kann in diesem Falle also verwirrend sein, denn auch wenn es sich so anhören mag – Buyouts sind nicht automatisch ein Freifahrtschein zur unbegrenzten Nutzung des Filmmaterials!

Buyouts sind nicht nur bei Schauspielern fällig

Neben Schauspielern können weitere professionelle Künstler, die einen Anspruch auf Urheberrecht haben, Verwertungsrechte bzw. Buyouts berechnen. Dies ist unter anderem bei Sprechern oder Komponisten der Fall. Beachten Sie also schon bei der Planung, wer Buyouts für Ihren Imagefilm verlangen kann, und lassen Sie sich gegebenenfalls dazu beraten.

Zahle ich da nicht doppelt?

Viele Kunden haben zunächst das Gefühl, doppelt für ein und dieselbe Sache zu zahlen. Lassen Sie mich erklären, warum das nicht so ist.
Ein Schauspieler, den Sie für Ihren Film engagieren, bekommt pro Drehtag eine Tagesgage. Diese Gage ist eine Entlohnung für seine an dem Tag erbrachte Leistung auf dem Set. Allerdings behält der Schauspieler trotzdem das Recht am eigenen Bild, der Sprecher ist Urheber seines gesprochenen Textes, der Musiker hat das Urheberrecht an seinem Stück, auch wenn sie Ihn für den Tag der Aufnahme bezahlt haben.
Mit den Buyouts erwerben Sie sich also die Nutzungsrechte an dem erstellten Material für genau definierte Zwecke.

Kosten für die Filmproduktion

kosten filmproduktion

Das Buyout wird üblicherweise als Prozentsatz der Tagesgage berechnet.
Es wird genau festgelegt, für welchen Zeitraum die Nutzungsrechte gelten, für welche Medien das Material verwendet werden darf und in welchen Ländern es ausgestrahlt werden darf. Je mehr Rechte eingeräumt werden, desto höher der Prozentsatz.

Ein Urheber hat demnach die Möglichkeit, die Nutzungsrechte lediglich für das Internet oder Fernsehen abzutreten. Soll der Imagefilm dann doch zusätzlich im Kino ausgestrahlt werden, müssen die Buyouts dafür nachverhandelt werden. All dies sollten Sie bei der Budgetplanung für Ihren Imagefilm beachten.

Höhe der Buyouts richtet sich nach Zeit und Verwertungsgebiet

Nicht nur der Zeitraum der übertragenen Nutzungsrechte, sondern auch das Verwertungsgebiet beeinflusst die Höhe des Buyouts.

  • Zeitliche Beschränkung der Nutzungsrechte:
    Die Nutzungsrechte, die mit den Buyouts „gekauft“ werden, sind häufig zeitlich beschränkt. Die meisten Agenturen geben Nutzungsrechte nur für das erste Jahr frei. Fürs zweite Jahr muss nachverhandelt werden. Für ein weiteres Jahr Nutzung können wieder 100% der Gage fällig werden.
  • Verwertungsgebiet:
    Ob ein Film lokal, regional oder national ausgestrahlt wird, hat einen Einfluss auf die Kosten. Dementsprechend ist die europaweite oder gar weltweite Nutzung in der Regel mit höheren Kosten verbunden als eine regionale Schaltung.
  • Beispiel-Rechnung: Schauspielerkosten pro Drehtag
    Anhand des folgenden Beispiels wird deutlich, wie Buyouts die Kosten für Schauspieler im Imagefilm beeinflussen.

Beispiel 1: Imagefilm für Social Media Kampagne

Ein mittelständisches Unternehmen lässt einen Imagefilm für eine Social Media Kampagne produzieren. Der Film wird mit zwei professionellen Schauspielern realisiert. Bei Imagefilmen, die lediglich für die Online-Nutzung verwendet werden, entfallen häufig zusätzliche Buyouts. Die Kosten für die Schauspieler beschränken sich in diesem Fall auf die Tagesgagen plus Spesen.

Der Videoproduzent verhandelt mit der Agentur die zeitliche und räumliche Beschränkung der Nutzungsrechte, was bei einer Verwendung des Imagefilmes für ein YouTube Video einfacher ist, als bei einer nationalen Kinowerbung. Bei einer Tagesgage von 800 Euro pro Schauspieler belaufen sich die Kosten für die beiden Schauspieler an einem Drehtag in diesem Fall auf 1.600 Euro plus etwaige Agenturprovision von 20% plus Spesen. Der Film darf in dem Fall lediglich im Internet zu den ausgehandelten Konditionen verwertet werden.

Beispiel 2: Imagefilm für Kinospot

Auch hier wird ein Imagefilm mit zwei Schauspielern realisiert, allerdings diesmal für einen Kinospot. Bei Kinospots werden die Buyouts üblicherweise mit 100% der Gage kalkuliert. Bei 2 Schauspielern je 800 Euro ist man auch hier bei 1.600 Euro Kosten für die Tagesgagen. Hinzu kommen Buyouts von 100%, also nochmal 1.600 Euro, ergibt insgesamt 3.200 Euro für die Schauspieler.
Im Falle einer Buchung der Schauspieler über eine Agentur, was bei einem Kinospot wahrscheinlich ist, berechnet die Agentur meist 20% Agenturprovision.
An einem Drehtag mit zwei Schauspielern je 800 Euro Tagesgage fallen für die Imagefilmproduktion für einen Kinospot Kosten von 3.840 Euro Netto allein für die Schauspieler an (ohne Spesen)!

Auch wenn die Arbeit der Schauspieler in beiden Fällen identisch sein mag, fallen die Kosten bei beiden Filmen demnach sehr unterschiedlich aus. Für die Kosten bei der Produktion eines Imagefilmes spielen also nicht nur Anzahl der Drehtage und der gebuchten Schauspieler eine Rolle, sondern auch, wo genau der Imagefilm geschaltet bzw. verbreitet werden soll.

Buyout bei Sprechern

buyout sprecher

Vergleichbar ist die Situation bei Off-Sprechern für den Imagefilm. Es ist branchenüblich, die Nutzung der Stimme für einen Imagefilm für die Veröffentlichung im Internet zeitlich unbegrenzt zu vereinbaren. Manchmal spielt das Verwertungsgebiet eine Rolle, so dass englische Native Speaker etwas mehr Honorar verlangen als deutsche Sprecher, da die Reichweite auf englisch im Internet automatisch höher ist. Manche Sprecher bieten Sonderpreise für Imagefilme oder Messefilme an, die als DVD in niedriger Auflage gedacht sind.

Bei einer zusätzlichen Schaltung im Kino fallen aber auch hier 100% Gage für den Sprecher an. Für jedes weitere Jahr werden ähnlich wie bei den Schauspielern wieder 100% zusätzlich fällig.

Layout und Buyout bei Sprechergagen

Als Layout Gage bezeichnet man bei Sprechern die Gage für die Arbeit im Studio. Das Buyout wird nur dann fällig, wenn der Film tatsächlich auf entsprechenden Kanälen (beispielsweise im Kino) verwertet wird. Die Layout Gage entspricht also der Tagesgage, die Buyout-Gage der Entlohnung für die Nutzung der erbrachten Leistung.

Buchen Sie für Ihren Imagefilm beispielsweise einen Sprecher für die Vertonung in eine andere Sprache, so zahlen sie diesem in jedem Fall die Layout Gage. Die Buyout Gage wird nur dann fällig, wenn der Film auch tatsächlich in der durch den Sprecher vertonten Variante verwertet wird.

Popularität und Bekanntheit

Alle Angaben gelten selbstverständlich nicht für sehr bekannte Synchronstimmen der großen Hollywood-Stars. Auch sieht bei bekannten Schauspielern die Tagesgage natürlich anders aus als hier im Beispiel genannt.

Buyouts für Models

Wie ich bereits in meinem Artikel über unsere TV Spot Produktionen erwähnt habe, werden nicht nur Schauspieler als Darsteller gebucht, sondern auch professionelle Models. Dies bietet sich besonders dann an, wenn die Darsteller keine sprechende Rolle haben. Ganz wie bei Schauspielern ist auch das Buyout für das Model lediglich die Entlohnung für die erbrachte Leistung am Set. Sie überträgt nicht automatisch die Nutzungsrechte auf den Kunden. Für die Nutzung des Videomaterials können Buyouts anfallen.

Die genauen Buyout-Bedingungen werden im Vorfeld vertraglich geklärt. Velma, der Verband lizensierter Modellagenturen, stellt im Internet eine detaillierte Tabelle zu den Buyoutbedingungen für Models zur Verfügung. Sie bietet sowohl Modellen als auch Kunden eine gute Orientierung über die marktüblichen Bedingungen. Unterteilt sind die Buyouts hier in die Bereiche Print, Plakate, POS, VKF, Packing und Books sowie in den Bereich TV und Kino. Laut Velma-Tabelle fallen in Deutschland bei Modellen Buyouts in Höhe von 300% der Tagesgage für den Einsatz im TV und 150% Tagesgage für den Einsatz im Kino an.
Auch bei Modellen gibt es die Möglichkeit eines Exklusiv-Buyouts. Hierzu wird im Vorfeld eine Exclusive-Buyout-Lizenz ausgearbeitet, die dem Kunden die maximale Freiheit bei der Nutzung des Materials bietet. Exklusive Vereinbarungen können auch dann getroffen werden, wenn ein Modell für einen Kunden als exklusives Testimonial gebucht werden soll. In einem solchen Fall kann der Kunde das Recht erwerben, dass das Model für einen genau definierten Zeitraum für keine anderen Kunden Werbung macht. Diese Exklusivität muss natürlich dementsprechend vergütet werden.

Die Kontrolle, ob das Bild- oder Videomaterial über die eingeräumten Rechte hinaus verwendet werden, obliegt in der Regel der Modellagentur und ist mit viel Recherchearbeit verbunden. Möchte der Kunde die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich oder in anderer Weise verlängern oder erweitern, so muss er vor der Verwendung des Materials neue Buyoutlizenzen mit der Agentur verhandeln.

Buyouts für Fotografen

Theoretisch kann auch der Standfotograf Buyouts für die Nutzung seiner Bilder verlangen. Beim Film ist dies allerdings selten der Fall. In der Regel werden mit der Zahlung eines vereinbarten Honorars alle Ansprüche abgegolten und die Produktionsfirma darf die Fotos für Werbezwecke zeitlich uneingeschränkt verwenden. Der Fotograf bleibt Urheber und hat in den meisten Fällen ein Recht auf Namensnennung bei Veröffentlichung der Fotos. Die Nutzung der Fotos für andere Zwecke müsste mit dem Fotografen gesondert geklärt werden. Der BFF (Quelle) beispielsweise bietet Fotografen Richtlinien, anhand derer Nutzungsrechte für Werbefotos berechnet werden können. Die Kosten hängen auch hier wieder von der gewünschten räumlichen, inhaltlichen und zeitlichen Nutzung ab.

Creative Director / Drehbuchautor

Je nach Produktion fallen die Aufgabenbereiche des Creative Directors sehr unterschiedlich aus und dementsprechend auch die Vergütung. Hierzu lassen sich nur schwer Pauschalangaben machen. In manchen Fällen übernimmt der Creative Director das Verfassen des Drehbuches oder des Konzepts. Inwiefern die Nutzungsrechte an der „kreativen Arbeit“ wie Konzept, Drehbuch etc. komplett an die Filmfirma abgetreten werden, ist Verhandlungssache. Zumindest bei kleineren Produktionen ist aber auch hier eine Abgeltung der Nutzungsrechte durch ein vereinbartes Honorar üblich. Einen interessanten Essay mit Hintergrundinformationen zum Thema liefert Wolfgang Beinert in seinem Blog. Als Grundlage für ein Kalkulationsmodell nennt er sowohl die Entwurfsvergütung als auch die Nutzungsvergütung, zusätzlich zu den anderen Faktoren wie Material- und Fremdkosten und die Vergütung von sonstigen Leistungen.

Buyouts für Produktionsfirmen

Bei großen Werbekampagnen kommt es vor, dass auch die Produktionsfirma Buyouts verlangt. Hier spielen Reichweite und Budgetgröße des Films eine Rolle.

Buyouts für Musik im Imagefilm

Auch bei der Lizenzierung der Musik kann eine zeitliche Vereinbarung mit dem Komponisten getroffen werden. Einen detaillierten Einblick in die Lizenzierung der Musik bei Imagefilmen finden Sie in meinem Artikel über GEMA-freie Musik.

Faktoren beeinflussen die Höhe der Buyouts

Wie hoch die Buyouts ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten davon sind:
Reichweite bzw. vengsgebiet (lokal, regional, gesamter deutschsprachiger Raum, europaweit oder weltweit)
Bekanntheit, Qualität und Popularität des Künstlers / Sprechers / Schauspielers (Laienschauspieler verzichten oft auf Buyouts)
Dauer der Verwertung Exklusivität der Verwertung (z.B. bei Testimonials, die sich festlegen, für eine gewisse Zeit nur für eine Firma arbeiten)
Art der Verwertung (Internet, DVD, Fernsehen oder Kino)

Verschiedene Filmversionen

Bei s.g. „Cutdowns“, also Kürzungen des Hauptfilms ist zu klären wie die Kosten für die Verwertungsrechte bei den Sprechern ausschauen. Aktuell hatten wir den Fall das wir für ein internationales Industrieunternehmen mehrere „Outputs“ für die interne und externe Unternehmenskommunikation produzieren durften. Bei nur einer Titeländerungen – oder Änderung des Films anhand einer Szene – müsste neu verhandelt werden. Oftmals liegt es im Ermessen des Sprechers hier für verschiedene Filmversionen extra Kosten für die Verwertungsrechte zu berechnen. Ich empfehle daher bereits in der Planung das mit einzukalkulieren, ansonsten kann es passieren das bei einer geänderten Filmversion neue Kosten berechnet werden, obwohl eine neue Aufzeichnung des Sprechers nicht notwendig ist.

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Links zu Verwertungsrechten

Zum Abschluss möchte ich noch auf ein paar nützliche Links verweisen.

  • Schauspielersuche
    Das Castingportal Schauspielervideos bietet Ihnen die Möglichkeit, sich selbst auf die Suche nach dem passenden Darsteller für Ihren Imagefilm zu machen. In der großen Schauspielerkartei sind knapp 16.000 Schauspieler gelistet. Sie können die Suche filtern nach Spielalter, Beruf, besonderen Fähigkeiten (wie Sprache oder Dialekt), Agentur oder Wohnort.
  • Gagenliste für Sprecher
    Der Verband Deutscher Sprecher stellt die Gagenliste Deutscher Sprecher im Internet zur Verfügung, in der man einen guten Überblick über die Gagen abhängig von der jeweiligen Verwendung bekommt.

Über den Autor

carsten kameramann

Carsten unterstützt mit seiner 20 jährigen Erfahrung Unternehmen und Agenturen als Filmemacher in der Medienproduktion. Im YouTube Kanal von Kreativfilm gibt es aktuell über 250 Videos mit wertvollen Content rund um die Videoproduktion.

Kreativfilm GmbH
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